
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
INFORMATIONEN ZUR VIDEOÜBERWACHUNG IN UNSEREN GESCHÄFTSRÄUMEN UND BETRIEBSSTÄTTEN NACH ART. 13 DER DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG
Mit den nachfolgenden Datenschutzhinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogenen Daten im Rahmen der Videoüberwachung durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. In unseren Geschäftsräumen und Betriebsstätten, in denen wir Videoüberwachung betreiben, weisen wir jeweils auf den Umstand der Videoüberwachung hin. Die überwachten Bereiche sind durch eine entsprechende Hinweisbeschilderung gekennzeichnet.
WER IST FÜR DATENVERARBEITUNG VERANTWORTLICH?
Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrecht ist die KGM Holzerzeugnisse GmbH, Munninger Straße 4, 86732 Oettingen
Sie finden weitere Informationen zu unserem Unternehmen, Angaben zu den vertretungsberechtigten Personen und auch weitere Kontaktmöglichkeiten im Impressum unserer Internetseite.
WELCHE DATEN VON IHNEN WERDEN VON UNS VERARBEITET? UND ZU WELCHEN ZWECKEN?
Die Videoüberwachung erfasst solche Merkmale, die Ihre physische bzw. physiologische Identifizierung als natürliche Person ermöglichen. Sofern Sie mit Ihrem PKW in einem überwachten Bereich (z.B. Einfahrt Betriebsgelände) entlangfahren bzw. das Fahrzeug dort abstellen, kann es außerdem unter Umständen zu einer Erfassung Ihres Kennzeichens kommen. Auch KfZ-Kennzeichen weisen einen Personenbezug auf, weil das Kennzeichen in Kombination mit einer Halter-Auskunft bei der zuständigen KfZ-Zulassungsstelle einen Rückschluss auf die natürliche Person ermöglicht, die der Halter des betroffenen Fahrzeugs ist.
Wir benutzen die Videoüberwachung für folgende Zwecke:
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Wahrung des Hausrechts
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zur Vermeidung von Straftaten (insbesondere Einbruch, Vandalismus) und damit einhergehenden Störungen im Betriebsablauf
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Aufbewahrung des Videomaterials im Falle begangener Straftaten als Beweismittel
AUF WELCHER RECHTLICHEN GRUNDLAGE BASIERT DAS?
Die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Wir verfolgen berechtigte Interessen mit der Videoüberwachung. Bereits das Aufstellen der Kameras ist eine präventive Schutzmaßnahme. Dritte, die bereit sind Straftaten zu unseren Lasten zu begehen, sind weitaus weniger zur Tatbegehung motiviert, wenn das jeweils betroffene Betriebsgelände überwacht wird.
Die Videoüberwachung schützt deshalb insbesondere unsere Rechte auf:
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Berufsfreiheit, Art. 15 EU-Grundrechte-Charta
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Unternehmerische Freiheit, Art. 16 EU-Grundrechte-Charta
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Eigentum, Art. 17 EU-Grundrechte-Charta